10. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt gemäss Strafbefehl nach eingehender Beweiswürdigung als erstellt (pag. 1558 = S. 32 der Urteilsbegründung). Der Gesamtbetrag der unrechtmässigen Bezüge und Überweisungen habe sich auf CHF 28‘860.80 belaufen. Auf der Empfangsbestätigung vom 31. Dezember 2010 (pag. 99 und 249) habe der Beschuldigte selbst die Unterschrift von H.________ sel. eingefügt bzw. dieses Dokument gefälscht, dies in der Absicht zu belegen, dass H.________ sel. das von ihm zuvor unrechtmässig bezogene Geld bar zurückerhalten habe.