getätigt und Banküberweisungen auf seine eigenen Konti veranlasst, im Gesamtbetrag von CHF 32‘247.40. 2. Der Beschuldigte hat auf einer Empfangsbestätigung (Kappelen 31.12.2010, Barauszahlung an H.________) selber die Unterschrift vom Frau H.________ sel. eingefügt und dadurch gefälscht, dies in der Absicht zu belegen, dass Frau H.________ sel. das vom ihm zuvor unrechtmässig bezogene Geld bar zurückerhalten habe.