7. Vorwurf Mit Strafbefehl vom 16. Februar 2015 wurde dem Beschuldigten für den Tatzeitraum von anfangs Juni 2010 bis Ende Januar 2011 Folgendes zur Last gelegt (pag. 1291): 1. Der Beschuldigte war von H.________ sel. beauftragt worden, deren finanziellen Angelegenheiten zu betreuen. In dieser Funktion hat er, ohne dazu ermächtigt worden zu sein und in der Absicht sich unrechtmässig zu bereichern, regelmässig Barbezüge ab dem Konto von H.________ sel. getätigt und Banküberweisungen auf seine eigenen Konti veranlasst, im Gesamtbetrag von CHF 32‘247.40. 2.