6. Beweisanträge und oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 20. Juni 2016 beantragte Fürsprecherin B.________, der beiliegende Ausdruck des Facebookaccounts von Rechtsanwalt G.________ und die Facebookeinträge von Rechtsanwalt G.________ im Account des Privatklägers D.________ seien zu den Akten zu erkennen. Zudem beantragte sie, I.________, Ehefrau des Beschuldigten, sei als Zeugin zu befragen (pag. 1591 f.). Rechtsanwalt G.________ verlangte mit Eingabe vom 8. Juli 2016, der eingereichte Facebook-Account und seine Facebookeinträge im Account des Privatklägers D.________ seien aus den Akten zu weisen (pag.