1. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr. 130.00, ausmachend total Fr. 19‘500.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen. 2. zu einer Verbindungsbusse von Fr. 3‘900.00. die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 30 Tage festzusetzen. 3. zu den Verfahrenskosten des erstinstanzlichen wie auch des oberinstanzlichen Verfahrens.