Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 4. Juli 2016 mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 1598 f.). Am 20. Februar 2017 fand in Anwesenheit des Beschuldigten, assistiert durch Fürsprecherin B.________, und Rechtsanwalt G.________ als Vertreter der Privatkläger die Berufungsverhandlung statt (pag. 1645 ff.). 3. Anträge der Parteien Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 20. Febraur 2017 stellte Fürsprecherin B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1647):