2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Fürsprecherin B.________ mit Schreiben vom 22. Februar 2016 namens und im Auftrag des Beschuldigten frist- und formgerecht Berufung an (pag. 1488). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 31. Mai 2016 (pag. 1583 f.) erklärte Fürsprecherin B.________ mit Eingabe vom 20. Juni 2016 frist- und formgerecht die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil (pag. 1591 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 4. Juli 2016 mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.