4. unter Ausrichtung einer Entschädigung im Umfang von 9/10 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz in der Höhe von CHF 31‘248.25 (inkl. Auslagen und 8 % MWSt., Gesamtbetrag CHF 34‘720.30); 5. unter Ausrichtung einer Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen in der Höhe von CHF 2‘500.00, unter Verrechnung mit den ihm aufzuerlegenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 6. unter Ausrichtung einer Genugtuung für besonders schwere Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse in der Höhe von CHF 3‘000.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 10. Januar 2012;