2. von der Anschuldigung der versuchten vorsätzlichen Tötung, angeblich begangen am 17.12.2011 auf der Hauptstrasse in Täuffelen zum Nachteil von H.________, I.________, J.________ sowie E.________; 3. unter Ausrichtung einer Entschädigung im Umfang von 9/10 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz (private Verteidigung durch Rechtsanwalt T.________) in der Höhe von CHF 41‘426.30 (inkl. Auslagen und 8 % MWSt., Gesamtbetrag CHF 46‘029.20);