Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. Dezember 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als das Strafverfahren gegen B.________ wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts, angeblich begangen am 17.12.2011 in Hagneck und Täuffelen, infolge Eintritts der Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. B.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der vorsätzlichen Tötung, angeblich begangen am 17.12.2011 auf der Hauptstrasse in Täuffelen zum Nachteil von R.________;