_ hat dem Straf- und Zivilkläger E.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz eine Parteientschädigung von CHF 12‘833.60 (inkl. Auslagen und 8 % MWSt.) (anwaltliche Leistungen durch Rechtsanwalt G.________ bis 02.12.2015) zu bezahlen. 4. A.________ hat dem Straf- und Zivilkläger E.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz eine Parteientschädigung von CHF 2‘454.50 (inkl. Auslagen und 8 % MWSt.) zu bezahlen.