72 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt C.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: a) Soweit A.________ vor oberer Instanz obsiegt (1/3), wird die Entschädigung für seine amtliche Verteidigung wie folgt bestimmt: