71 die Untersuchungshaft von 41 Tagen (29.12.2011 bis 07.02.2012) wird im vollen Umfang an die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 10‘800.00; der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren und Auslagen, insgesamt bestimmt auf CHF 51‘715.90.