70 c. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der groben Verkehrsregelverletzung wegen Nichtanpassens und Überschreitens der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts, begangen am 17.12.2011 auf der Hauptstrasse in Täuffelen; 2. der groben Verkehrsregelverletzung wegen Überholens in einer unübersichtlichen Rechtskurve mit Behinderung des Gegenverkehrs, begangen am 17.12.2011 auf der Hauptstrasse in Täuffelen;