3. wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Nichttragen der Sicherheitsgurte, angeblich begangen am 17.12.2011 in Täuffelen; infolge Eintritts der Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. b. A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse sowie Missachten des Signals «kein Vortritt» beim Überqueren einer Hauptstrasse, angeblich begangen am 15./16.12.2011 in Täuffelen, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.