Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. Dezember 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als a. das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts, angeblich begangen am 17.12.2011 in Hagneck und Täuffelen; 2. wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Nichteinhalten eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren, angeblich begangen am 17.12.2011 in Täuffelen;