19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von B.________ erteilt (PCN-Nr. .________; Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Ebenso wird dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von B.________ erteilt, soweit solche Daten erhoben wurden (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).