27. DNA-Profile und biometrisch erkennungsdienstliche Daten Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von A.________ (PCN- Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________ ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde ebenfalls einzuholen, soweit solche Daten erhoben wurden (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).