26. Beschlagnahmte Gegenstände Der beschlagnahmte BMW von A.________ ist gemäss Art. 69 StGB einzuziehen und zu vernichten. Die übrigen beschlagnahmten Gegenstände sind ihm nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückzugeben. Das beschlagnahmte Natel iPhone 4 ist B.________ ebenfalls nach Rechtskraft des Urteils herauszugeben.