25. Entschädigung und Genugtuung von B.________ B.________ wird von der Kammer von den Hauptanklagepunkten der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Aufgrund dieses teilweisen Freispruches hat er Anspruch auf (a) Entschädigung seiner Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, (b) Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus seiner notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind und (c) Genugtuung für besonders