__ auch nur in diesem Umfang verpflichtet, dem Kanton Bern die seinem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt C.________, ausgerichtete Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren zurückzuzahlen und Rechtsanwalt C.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). B.________ wurde in der Zeit vom 30. Dezember 2011 bis am 5. Januar 2012 amtlich verteidigt durch Fürsprecher T.