63 ten erscheint angemessen. Die hypothetische Gesamtstrafe beträgt somit 90 Strafeinheiten. 20.4 Täterkomponenten 20.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse B.________ verfügt über keine Vorstrafen (pag. 3080). Für sein unauffälliges Vorleben und seine persönlichen Verhältnisse kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 2854 ff.) und den Leumundsbericht vom 14. Februar 2017 (pag. 3076 f.) verwiesen werden. Diese wirken sich neutral auf die Strafe aus. 20.4.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren B.__