62 digten haben sich seit dem erstinstanzlichen Urteil nicht wesentlich verändert. Die Tagesatzhöhe von CHF 90.00 ist somit zu bestätigen. 19.6 Unbedingter und bedingter Strafvollzug Bei einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren ist ein (teilweiser) Aufschub des Strafvollzuges nicht möglich. Die Strafe ist unbedingt auszusprechen. Eine Geldstrafe kann hingegen sowohl bedingt als auch teilbedingt ausgesprochen werden (vgl. Art. 42 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 1 StGB).