__ besonders hart treffen. Zwar ist die Verbüssung einer Freiheitstrafe für jeden arbeitstätigen und in ein familiäres Umfeld eingebetteten Beschuldigten mit einer gewissen Härte verbunden (Urteil des Bundesgerichts 6B_470/2009 vom 23. November 2009 E. 2.5). Die Kammer erachtet bei A.________ diese übliche Härte jedoch als überschritten und geht in Bezug auf die Freiheitsstrafe von einer leicht erhöhten Strafempfindlichkeit aus. 19.5 Konkretes Strafmass Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt stark strafmindernd aus.