60 in Handlungseinheit mit der Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Die Einsatzstrafe ist mit 60 Strafeinheiten zu asperieren. Die verschuldensangemessene hypothetische Gesamtstrafe beträgt somit 180 Tagessätze Geldstrafe. Die Verteidigung hatte auf eine tiefere Geldstrafe plädiert. Diese könne nicht doppelt so hoch ausfallen wie diejenige von B.________. Die Kammer erachtet die unterschiedlichen Strafhöhen jedoch als sachgerecht. Es handelt sich nicht um die gleichen Verkehrsregelverstösse. Ausserdem war das Verhalten von A._____