So empfehlen die Richtlinien für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 40 km/h eine Strafe ab 150 Strafeinheiten (S. 22 VBRS-Richtlinien). Vor diesem Hintergrund erscheint die von der Vorinstanz festgesetzte Einsatzstrafe von 120 Strafeinheiten angemessen. Dieselben Erwägungen zu den Tatkomponenten gelten auch für das Überholen in einer unübersichtlichen Kurve. Diese Verkehrsregelverletzung wurde