Bei Strassenverkehrsdelikten werden die Strafrahmen in der Praxis kaum ausgeschöpft. So empfehlen die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) für eine grobe Verkehrsregelverletzung in der Regel eine Strafe ab 12 Strafeinheiten (S. 7 der Richtlinien). Hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen allerdings aufgrund ihrer Gefährlichkeit ein grosses Verschulden dar. So empfehlen die Richtlinien für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 40 km/h eine Strafe ab 150 Strafeinheiten (S. 22 VBRS-Richtlinien).