_ hat innerorts im Dorfkern von Täuffelen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 43 km/h überschritten. Die Verkehrssicherheit und sämtliche sich in der Nähe und auf der Strasse befindlichen Personen hat er dadurch stark gefährdet. Eine so hohe Geschwindigkeit war unverantwortlich und verwerflich. A.________ handelte vorsätzlich und aus nichtigen Beweggründen, indem er imponieren wollte. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wäre vermeidbar gewesen. Bei Strassenverkehrsdelikten werden die Strafrahmen in der Praxis kaum ausgeschöpft.