Für die in einer Handlung begangenen vier vorsätzlichen Tötungen würde die Kammer eine Freiheitstrafe von sechs Jahren aussprechen. Da nur Versuche vorliegen und der Erfolg nicht nur knapp nicht eintraf, ist eine Strafminderung auf drei Jahre Freiheitsstrafe vorzunehmen. Davon ist die Hälfte zur Einsatzstrafe von 5 ½ Jahren zu asperieren. Dies ergibt eine hypothetische Gesamtstrafe von sieben Jahren Freiheitsstrafe. 19.3 Geldstrafe betreffend die groben Verkehrsregelverletzungen (Tatkomponenten) A.________ hat innerorts im Dorfkern von Täuffelen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 43 km/h überschritten.