Bei den groben Verkehrsregelverletzungen wird die Einsatzstrafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung festgesetzt und mit der Strafe für das Überholen in einer unübersichtlichen Kurve asperiert. Auf beide hypothetischen Gesamtstrafen sind sodann die Täterkomponenten anwenden, um zum konkreten Strafmass zu gelangen. 19.2 Freiheitsstrafe betreffend die Tötungsdelikte 19.2.1 Einsatzstrafe für die vollendete Tötung (Tatkomponenten) a) Objektive Tatschwere R.________ starb an den Verletzungen, die ihm durch den Unfall bzw. die Handlung von A.________ zugefügt wurden.