57 17. Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe Rechtsfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe liegen weder bei A.________ noch bei B.________ vor. Beide waren im Tatzeitpunkt voll schuldfähig. IV. Strafzumessung 18. Allgemeines Für die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung und die Regeln der Strafzumessung bei mehreren Delikten wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 2838 f., S. 126 f. der Urteilsbegründung).