Das Verschulden von B.________ durch das Beschleunigen in dieser Situation im Bewusstsein einer möglichen provokativen Wirkung wiegt schwer und ein rücksichtsloses Verhalten ist zu bejahen. Der Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung durch Erhöhen der Geschwindigkeit beim Überholen ist damit erfüllt. B.________ ist somit auch hierfür schuldig zu erklären.