_ vorsätzlich. Er wusste um die Provokation durch sein regelwidriges Verhalten und auch um die Gefährlichkeit. Rücksichtsloses Verhalten ist zu bejahen. Der Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtfreigeben der Strasse ist damit erfüllt. B.________ ist deswegen schuldig zu erklären. 16.3.2 Erhöhen der Geschwindigkeit beim Überholen Gemäss erstelltem Sachverhalt erhöhte B.________ während des Überholmanövers von A.________ seine Geschwindigkeit. Es ist zwar nicht nachweisbar, auf welche Geschwindigkeit er beschleunigte, doch reicht nach Art. 35 Abs. 7 Satz 2 SVG jede Beschleunigung zur Verletzung der Verkehrsregel.