_ hat sein Fahrzeug im Bereich der Garage AA.________ absichtlich in die Mitte der Strasse gelenkt. Aufgrund des Fahrverhaltens von A.________ ging er davon aus, dass dieser ihn überholen wollte, was er mit seinem Fahrmanöver verhinderte. Er gab A.________ die linke Fahrbahn nicht frei zum Überholen. B.________ hat dadurch Art. 35 Abs. 7 SVG (und Art. 34 Abs. 1 SVG) verletzt. Er wusste zudem, dass dieses Verhalten auf seinen Freund A.________, der sein leistungsstarkes Auto vorzeigen wollte, eine provozierende Wirkung haben würde. Diese Wirkung hat B.________ auch beabsichtigt. Aufgrund des Fahrstils von A._____