__ wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil von R.________ oder fahrlässiger Köperverletzung zum Nachteil von E.________, H.________ und I.________ erfolgen. Der Tatbestand der Gefährdung des Lebens nach Art. 129 StGB findet ebenfalls keine Anwendung. Zum einen lässt sich nicht nachweisen, dass B.________ durch sein Verhalten in skrupelloser Weise Menschen in unmittelbare Lebens Gefahr gebracht hat. Zum anderen erfordert der Tatbestand einen direkten Vorsatz, welcher hier klar auszuschliessen ist.