__ nicht einfach so überholen lassen. D.h. er wollte, dass dieser sein Manöver abbricht, was dieser auch hätte tun können. B.________ hat auf der gesamten kurzen Fahrt mehrere Verkehrsregelverletzungen begangen. Die Sorgfaltspflichtverletzungen wiegen aber nicht besonders schwer. Insbesondere hat er während des Überholmanövers von A.________ nicht übermässig beschleunigt. B.________ zeigte zwar eine klar unangemessene Fahrweise, sein Verhalten kann aber nicht als völlig bedenken- oder rücksichtslos bezeichnet werden. B.________ hatte sich spielerisch auf ein gegenseitiges Schikanieren («Blödeln») mit A.________ eingelassen.