Er wusste, dass dies zu einem tödlichen Verkehrsunfall führen könnte. Allerdings hat er sich nicht selbst zu einem solchen Überholmanöver entschlossen. Es fragt sich, ob er sich das äusserst hohe Risiko, welches A.________ eingegangen ist, anrechnen lassen muss. Mit seinem Verhalten zu Beginn der Fahrt hat B.________ die Risikobereitschaft von A.________ wohl angestachelt. Aber dass er deshalb damit rechnen musste, dass A.________ in einem derart übersetzten Tempo an dieser unübersichtlichen Stelle nicht nur ihn, sondern noch weitere Fahrzeuge überholen würde, geht der Kammer zu weit. B.________ wollte A.________ nicht einfach so überholen lassen.