__ müsste hier in Bezug auf sämtliche, sich in der Gefahrenzone befindlichen Personen ein Eventualvorsatz auf Tötung angenommen werden. A.________ ist somit der vorsätzlichen Tötung und der versuchten vorsätzlichen Tötung in vier Fällen schuldig zu erklären. 14.3.2 Subsumtion betreffend B.________ A.________ hat den objektiven Tatbestand der vorsätzlichen Tötung erfüllt. Es ist zu prüfen, ob B.________ als sein Mittäter dasteht. Die Vorinstanz begründete die Mittäterschaft überwiegend mit dem Verhalten von B.________ während des Überholmanövers von A.________. Sie war davon ausgegangen, dass B._____