_ wollte die Unfallfolgen nicht. Er hing an seinem neu gekauften Auto, hat sich fahrerisch überschätzt und überholte, als kein sichtbarer Gegenverkehr herrschte. Ein direkter Vorsatz ist ausgeschlossen. Es ist hingegen zu prüfen, ob von den äusseren Umständen auf den Willen von A.________ zu schliessen und somit ein Eventualvorsatz im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu bejahen ist. Sein eingegangenes Risiko mit einem Überholmanöver innerorts zu Ladenöffnungszeiten mit massiver Geschwindigkeitsüberschreitung bei unübersichtlichem Strassenverlauf war äusserst hoch.