_ wurden alle auch verletzt. Dass der tatbestandsmässig Erfolg – der Tod – bei ihnen nicht eintrat, ist dem Zufall zu verdanken. A.________ hatte, nachdem sein Fahrzeug ins Schleudern geraten war, keine Kontrolle über das Tatgeschehen, wodurch er den Eintritt des Erfolges hätte verhindern können. Auch die vier gefährdeten Personen hatten beim sekundenschnellen Ereignis keine Chance, die Gefahr abzuwenden. Bei Bejahung des subjektiven Tatbestandes lägen somit eine vollendete und vier versuchte vorsätzliche Tötungen vor. Der objektive Tatbestand ist erfüllt. A.________ kannte die von ihm gefahrene Strecke gut.