51 schwindigkeitsexzess angelastet werden. Zwischen den beiden fand kein Rennen statt. 14.3 Subsumtion 14.3.1 Subsumtion betreffend A.________ R.________ wurde vom BMW von A.________ erfasst, was zu dessen Tod führte. Der Erfolg von Art. 111 StGB ist damit eingetreten und die erforderliche natürliche und adäquate Kausalität ist zu bejahen. H.________, I.________, J.________ und E.________ befanden sich in der unmittelbaren Gefahrenzone. Abgesehen von J.________ wurden alle auch verletzt.