90 Abs. 3-4 SVG, in: Schaffhauser [Hrsg.], Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht, 2013, S. 366; HANS MAURER, in: Kommentar StGB/SVG, Donatsch et al. [Hrsg.], 2013, N. 29 zu Art. 90 SVG). Ein Rennen auf der Strasse setzt somit begriffsimmanent zwei oder mehrere Fahrzeuge voraus, welche mit massiv überhöhter Geschwindigkeit und allenfalls unter Vornahme zusätzlicher riskanter Fahrmanöver eine bestimmte Strecke befahren mit dem Ziel, schneller zu sein als die anderen. Vorliegend ist A.________ mit übersetzter Geschwindigkeit gefahren und tätigte ein hochriskantes Fahrmanöver, indem er an unübersichtlicher Stelle innerorts auch noch ein drittes Auto überholt hat.