Zudem wurden insbesondere zwei einzig aus den Medien bekannte Fälle zitiert. Zum einen handelt sich um ein nicht rechtskräftiges Urteil des Tribunal correctionnel de Genève vom 16. Dezember 2016, womit zwei junge Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Ihnen soll vorgeworfen worden sein, sich im November 2013 ein Autorennen geliefert zu haben, wobei der BMW-Fahrer in der 50er-Zone mit 150 km/h einen Fussgänger erfasste, was dessen Tod zur Folge hatte.