Beim Aufprall wies das Fahrzeug von X. eine Geschwindigkeit von 101-116 km/h auf. X., Y. und Z. wird vorgeworfen, am 8. November 2008 durch konkludentes Handeln – schnelles Hintereinanderfahren mit ungenügenden Abständen, gegenseitiges Überholen und Überholen von unbeteiligten Fahrzeugen – gemeinsam den Entschluss gefällt zu haben, mit ihren Fahrzeugen so schnell wie möglich von Aarau nach Schönenwerd zu fahren.