Das von X. mit stark übersetzter Geschwindigkeit gelenkte Fahrzeug prallte in das aus der Gegenrichtung kommende, nach links abbiegende Automobil von F.D.. Dieser wurde leicht, seine Beifahrerin schwer verletzt, während die auf dem Rücksitz mitfahrende C.A. tödliche Verletzungen erlitt. Beim Aufprall wies das Fahrzeug von X. eine Geschwindigkeit von 101-116 km/h auf.