Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde von verschiedenen Parteien auf weitere sogenannte «Raser»-Fälle hingewiesen. Insbesondere wurde der Fall Schönenwerd genannt, mit dem sich das Bundesgericht in den Urteilen 6B_463/2012, 6B_461/2012 und 6B_457/2012 alle vom 6. Mai 2013 befasste. Das Bundesgericht schilderte den dortigen Sachverhalt folgendermassen: Am 8. November 2008, um 01:40 Uhr, ereignete sich auf der Aarauerstrasse in Schönenwerd ein Verkehrsunfall. Das von X. mit stark übersetzter Geschwindigkeit gelenkte Fahrzeug prallte in das aus der Gegenrichtung kommende, nach links abbiegende Automobil von F.D..