14. Zur vollendeten und den versuchten (eventual-) vorsätzlichen Tötung/en 14.1 Rechtliche Grundlagen Für den objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 111 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR. 312.0) und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit kann vorab auf die korrekten theoretischen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2812 ff., S. 100 ff. der Urteilsbegründung). Ebenso wird auf Schilderung der Grundlagen der Mittäterschaft verwiesen (pag. 2821, S. 109 der Urteilsbegründung). Zwecks Leserlichkeit werden