46 sen Wiedereinbiegen zwischen ihm und dem roten Fahrzeug durch ein «Sperren» verunmöglicht hat. Immer wieder wurde im Laufe des Strafverfahrens von einem «Rennen» zwischen A.________ und B.________ gesprochen. Der Begriff wurde von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft und schliesslich von der Vorinstanz verwendet und von den Medien aufgenommen. Die Kammer erachtet diesen Begriff im vorliegenden Fall als falsch (siehe unten Ziff. III.14.2). Vor der kurzen gemeinsamen Fahrt war keinerlei Wettstreit vereinbart worden.