_ dazwischen befand. Aus demselben Grund kann A.________ auch nicht im Bereich der Firma AF.________ vor den Verkehrsinseln bei der Verzweigung Aarbergstrasse nahe auf B.________ aufgeschlossen sein. Während A.________ ihn auf Höhe der Metzgerei AC.________ überholte, beschleunigte B.________ auf etwas über 50 km/h. Die genaue Geschwindigkeit und der Abstand von B.________ zum vorderen unbekannten roten Auto müssen mangels Beweisen offengelassen werden. Mit diesem Verhalten hat B.________ das Überholmanöver von A.________ zwar erschwert, doch kann ihm nicht nachgewiesen werden, dass er dadurch des-