und dem unbekannten roten Fahrzeug wieder auf die Normalspur einzubiegen. 13.6 Zu Wissen und Absicht der Beschuldigten Die beiden Beschuldigten waren Freunde und Nachbarn, die sich gut kannten (so z.B. Aussage B.________ pag. 766 Z. 119 ff.). B.________ wusste, dass A.________ erst vor kurzem seinen Fahrausweis und den BMW erlangt hatte (z.B. pag. 761). Zum Charakter von A.________ hat B.________ zu Protokoll gegeben, er sei manchmal etwas leichtsinnig (pag. 766 Z. 134). Auch erwähnte er, beim Testen des von A.________ gekauften BMWs dabei gewesen zu sein (pag. 766 Z. 150 ff.). Dabei sei A.________ zu schnell gefahren (pag.